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Wirtschaftsprüfung, Treuhand - und Prüfungswesen
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung
Als gesetzliche oder freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer führen wir Prüfungen von Jahresabschlüssen gemäß §§ 316 HGB ff. durch.
Über die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit Ihres Rechnungswesens hinaus wird das interne Kontrollsystem Ihres Unternehmens geprüft. Wir setzen uns mit den Geschäftsprozessen auseinander, analysieren die Stärken und Schwächen des Unternehmens und identifizieren kritische Bereiche im Unternehmen. Im Anschluß verfügen wir über die erforderlichen Grundlagen, um ein auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnittenes Konzept zu erstellen.
Im Rahmen unserer Prüfungsleistungen bieten wir an:
Pflichtprüfungen
- Jahresabschlussprüfungen nach HGB
- Konzernabschlussprüfungen nach HGB
- Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
Sonderprüfungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV-Prüfung)
- Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsatzgesetz (HGrG)
Freiwillige Prüfungen
- Freiwillige Pflichtprüfungen (Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB)
- Prüfung von betrieblichen Abläufen und internen Kontrollsystemen (IKS-Prüfung)
- Prüfung des Risikomanagement- und Risikoüberwachungssystems
- Prüfung der Sonderbilanzen
- Due-Diligence-Prüfung
- Prüfung von Sanierungskonzepten
- Kritische Durchsicht als günstige Alternative
Soweit Ihr Unternehmen gemäß den Größenordnungen des HGB nicht geprüft werden muss, bieten wir Ihnen an, Ihr Unternehmen nach dem Prüfungsstandard PS900 des Institutes der Wirtschaftsprüfer einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen. Ziel dieser prüferischen Durchsicht ist es das Vertrauen in den zugrunde liegenden Jahresabschluss zu erhöhen.